Schriftwechsel zwischen der "ARGE Sinntal" und dem Regierungspräsidium Darmstadt / Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz



ARGE Sinntal

15.01.2010

Unsere Anträge auf Erweiterung der Befreiung zur letalen Vergrämung von Kormoranen, P.carbo sinensis, sowie auf Kostenbeteiligung für den Aufbau der Äschen- und Forellenpopulation in der Sinn, unser Schreiben vom 21.05.2009, Ihr Schreiben vom 15.07.2009

Sehr geehrte Frau Augustin,

begründet in der aktuellen katastrophalen Situation an der Sinn, beziehen wir Position zu Ihrem Schreiben vom 15.07.2009. Unsere Anträge nehmen wir nicht zurück, es steht in dieser Angelegenheit die Ausrottung geschützter Fischarten auf dem Spiel.

Wir stellen mit großer Verärgerung fest, dass Sie die Situation, die wir sehr ausführlich, mit entsprechenden Daten, Fakten und seriösen Gutachten belegt haben, offensichtlich in ihrer Tragweite nicht erkannt haben, bzw. nicht verstanden haben um was es hier überhaupt geht.

Die von Ihnen aufgeschriebenen Erläuterungen sind unserer Ansicht nach als Ablehnungsbegründung nicht richtig dargestellt. Sie verschanzen sich hier hinter bürokratischen Verordnungen, die Ihnen jegliche Innovationen und Entscheidungsmöglichkeiten verbauen aber zumindest teilweise nicht einschlägig oder zutreffend sind.

Dies gilt für alle vorgetragenen Argumente, Sie haben einseitig und kopflastig zu Gunsten der nicht gefährdeten Kormorane argumentiert. Wir erwarten dieses Engagement von Ihnen für ausrottungsgefährdete und bedrohte Fischarten, nicht für invasive nicht heimische Vögel.

Sie behaupten, dass der Kormoran als gefährdeter Zugvogel gemäß EU-Vogelschutzrichtlinie zu schützen ist, dies ist falsch. Bereits 1996 hat die Europäische Kommission offiziell bestätigt, dass der Kormoran nicht mehr als gefährdete Art einzustufen ist, und die Art aus dem Anhang I der VS-R zu entfernen ist. Damals war der Kormoranbestand etwa halb so hoch wie heute.

Die EU- Vogelschutzrichtlinie auf deren Globalklausel Sie sich beziehen, sieht in Artikel 9 Abs.1 a Reihe 3 ausdrücklich vor, dass von den Schutz- Bestimmungen abgewichen werden kann, u. a. zum Schutz der heimischen Tier- und Pflanzenwelt.

Dass der Kormoran in seiner Unterart P. carbo sinensis ein einheimischer Vogel sei, ist doch sehr weit her geholt und ein Wunschtraum einseitig orientierter Vogelfreunde. Wir bestreiten dies, es ist nicht glaubwürdig und nachvollziehbar belegt. ( Der Vogel ist eingeführt, u. a. Durch Oskar Heinroth und Konrad Lorenz, die in ihrem Briefwechsel offen darüber plaudern). Bitte belegen Sie ihre gegenteilige Behauptung.

Im Vergleich hierzu ist die Regenbogenforelle, die 1889 eingeführt wurde und sich in freien Gewässern reproduziert in keiner Weise geschützt. Sie gilt als nicht heimische Fischart, neben Anderen, die eingebürgert wurden und heute erhebliche wirtschaftliche Bedeutung erlangt haben. (Wir stehen diesen Arten teilweise skeptisch gegenüber).

Der strenge Winter 2009 wird keine Ausnahme bleiben, das erleben wir zur Zeit. Die inzwischen angewachsene Zahl der Kormorane lässt jeden kommenden Winter zum fischerereilichen Fiasko werden. Hoffnungen auf zukünftige Situationsveränderungen bleiben Wunschträume, wenn nicht behördlich unverzüglich zum Schutz unserer heimischen Fische gegen gesteuert wird.

Der Kormoran verursacht eine Artenschutzkatastrophe in unglaublichem Ausmaß!

Über unsere Gewässerstrecken sind Sie offensichtlich irritiert. Wir haben deutlich dargestellt, dass es sich bei dem am stärksten betroffenen Bereich um das Naturschutzgebiet handelt und dass nur dort Erfolg versprechend eingegriffen werden kann.
Der Bereich der Sinn unterhalb des NSG liegt an der Landstraße und größten Teils in bewohntem Gebiet. Um nicht Menschen zu gefährden sind hier Vergrämungen fast nicht möglich. Deswegen sollten Sie nicht zunächst auf eine Erweiterung für das Landschaftsschutzgebiet hinweisen. Es sind Entscheidungen von Ihnen gefordert.

Oberhalb des Naturschutzgebiets handelt es sich um 6.0 Km Schmale Sinn, die rechts von einer Landstraße und links von einem Ernte bzw. Rad- u. Wanderweg begleitet wird. Im oberen Teil Wohnhäuser.
Die von uns beantragten Ausnahmeregelungen sind wie Sie richtig gelesen haben teilweise dem Beschluss des Bayerisches Landtags entnommen. Das ist im Grenzgebiet sinnvoll und regelt ein vernünftiges Nebeneinander. Dieser Bayrische Beschluss enthält entgegen Ihrer Leseart ebenfalls ausdrücklich Regelungen die innerhalb von Naturschutzgebieten und Europäischen Vogelschutzgebieten zur Anwendung kommen können. Aber auch er ist verbesserungswürdig. Eine natürliche Reproduktion zur Erhaltung der Äschenbestände, die Sie aufgrund unserer Bestandserhebung für möglich halten und uns mitgeteilt haben, ist eine sehr mutige, aber in der Realität eher abwegige Annahme, dies funktioniert nicht. Auch dies war unseren höchst ausführlichen Unterlagen zu entnehmen.

Sehr geehrte Frau Augustin, wenn wir uns hier verärgert ausgedrückt haben, so ist dies der jetzigen Situation und unserer Hilfslosigkeit geschuldet, wir fühlen uns allein gelassen und nicht ernst genommen.

Wir haben in den letzten Jahren mit sehr viel privatem Geld ausgerottete Fischarten wieder angesiedelt. Es benötigt viel Überzeugungskraft unseren Mitgliedern weiterhin unseren finanziellen Einsatz (von bisher über 20.000 EU) zu erklären.

Äschen 16.700 Jungfische, Nasen 16.000 wurden im Naturschutzgebiet besetzt. Bestände lt Aufnahme Frühjahr 2009
11 Äschen, keine Nasen. Alle gefressen!

Im internationalen Jahr der biologischen Vielfalt haben unserer Ansicht nach das Bewusstsein über die von Menschen gemachten Schädigungen, aber auch die von Menschen geduldeten oder durch Untätigkeit entstehenden Beeinträchtigungen besonders im Fokus zu stehen. Eisvogel, Wasseramsel, und Graureiher können sich als heimische Vögel ohne nachteilige Wirkungen an der Fauna bedienen. Hier haben wir wesentlich zur positiven Entwicklung dieser Arten beigetragen, indem wir aus eigenen Mitteln die für das Gewässer so wichtigen Kleinfische wie Schmerlen, Elritzen, Koppen und Gründlinge eingebürgert haben. Wir konnten beobachten wie Kormorane am hellen Nachmittag neben einer belebten Straße mitten in Altengronau im flachen Wasser sich an diesen Kleinfischbeständen bedienten. Insbesondere der Eisvogel, der es im Winter besonders schwer hat ist bei fehlenden Kleinfischen mitsamt seinem Brutaufkommen zum Verhungern verurteilt. Sie haben andere Möglichkeiten der Vergrämung angesprochen, das ist uns nicht klar, weil Sie diese konkret nicht vorgeschlagen haben. Die Fachliteratur ist darüber hinaus nahezu einhellig der Meinung, dass nicht letale Vergrämungsmaßnahmen nach kurzer Zeit wirkungslos sind. Wir bitten Sie deshalb uns ausführlich zu schildern, was aus Ihrer Sicht zur Verbesserung der fischereilichen Entwicklung im Rahmen der Hegeverpflichtung von uns zu realisieren wäre. Ferner bitten wir Sie, uns schlüssig darzulegen wie wir die Kormoranschäden minimieren sollen ohne letal einzugreifen. Die Abschusszahl im NSG ist mittlerweile erfüllt, deshalb erwarten und beantragen wir, dass unverzüglich ein Änderungsbescheid ergeht, der die Abschussbegrenzung aufhebt und das Zeitfenster bis zum 31.03. öffnet. Dieser Zeitraum ist vom Main-Kinzig-Kreis für das LSG eingeräumt worden.

Mit Schreiben vom 21.05.2009 hatten wir 2 Anträge gestellt. Den Antrag auf Kostenbeteiligung haben Sie nicht bearbeitet, bzw. nicht beantwortet. Hier hätten wir zumindest eine Antwort erwartet.

Wir bitten um Beachtung der beigefügten Bilder der Kormoranschlafbäume mitten im Naturschutzgebiet. Die Aufnahmen wurden am 14.01.2010 von unserem Kollegen Herrn Paulini gemacht und zur Verfügung gestellt.

Wir planen im Frühjahr nach dem Abzug der Kormorane eine Bestandserhebung vorzunehmen.

Hierzu wollen wir Presse, Verbände, Politik und das Fernsehen einladen um vor Ort die Schädigungen aufbereitet zu dokumentieren und zu erklären. Übrigens war ein Fernsehteam öfter bei uns zu Gast.

Selbstverständlich werden wir auch Sie persönlich einladen.

Dieses Schreiben werden wir als Anlage zu einem bevorstehenden Schreiben an Frau Staatsministerin Silke Lautenschläger beifügen.

Für Die ARGE-Sinntal

(Alfred Schmidt)


Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

30.11.2009



ARGE Sinntal

22.10.2009

Maßnahmen gegen Kormoranfraß zum Schutz heimischer, geschützter Fischarten in der hessischen Sinn, im Besonderen Äsche und Bachforelle.
Unser Schreiben vom 27.05.2009
Ihr Schreiben vom 02.07.2009
Unser Schreiben vom 23.07.2009

Sehr geehrte Frau Staatsministerin Lautenschläger,

auf unser Schreiben vom 23.07,2009 haben wir bedauerlicher Weise noch keine Antwort erhalten, deswegen kommen wir noch einmal auf unser Anliegen zurück.
Mit Schreiben vom 27.05.2009 haben wir Ihnen mit entsprechenden seriösen Gutachten und unseren eigenen ausführlichen Unterlagen die Situation im Sinngrund, speziell im Naturschutzgebiet dargelegt und um Unterstützung gebeten.
Diese Unterlagen bestätigen, dass wir 6 ausgerottete Fischarten, die durch menschliche Einflussnahmen verschwunden waren, wieder erfolgreich eingebürgert haben.
Unser privater Kostenaufwand (ohne Zuschüsse) betrug hierfür über 15.000.00 EU. Erforderlich war hier auch ein erheblicher administrativer und manueller Aufwand der zusätzlich geleistet wurde.
Zu unserem Selbstverständnis gehört, dass diese wieder eingebürgerten Arten seit 2000 einem strikten Entnahmeverbot unterliegen.
Unser Bitte ist, dass Sie die von uns beantragten Lockerungen zur Kormoranvergrämung unterstützen. Weiterhin bitten wir Sie im Rahmen von Artenschutzmaßnahmen den zerstörten Populationsaufbau behördlich zu begleiten und zu finanzieren.
Unsere Artenschutzbemühungen laufen gegen die Wand, aus eigenen Mitteln können wir ein natürliches Artenspektrum nicht erhalten, mit den bisherigen Möglichkeiten wird insbesondere die im Anhang V der FFH-Richtlinie genannte Äsche durch die Vögel ausgerottet werden.
Hierzu unsere Ausführungen im Schreiben an die obere Naturschutzbehörde vom 21.05.2009. Die Zusammenfassung der Bestandsentwicklung mit den Besatzmaßnahmen und Ergebnissen der Bestandsüberprüfungen durch Elektrobefischungen. Beigefügt.

Ebenfalls noch einmal beigefügt der Kostenvorschlag der Forellenzucht Keidel Bio-Reservat Rhön, mit dem von uns erstellten Besatzplan der dem Gewässer entsprechend erforderlich ist, um auch Nachhaltigkeit zu sichern.

Die natürliche Fisch-Biomasse errechnet sich im in Rede stehenden Naturschutzgebiet auf mindestens 600 Kg/ha. (Berechnung nach Jens) Nach den aktuellen Bestandsaufnahmen sind die Bestände auf unter 10% des Sollwertes weg gefressen.
Natürlich ist Veränderung der Kormoranpolitik erforderlich, damit die Herstellung eines artgerechten Fischbestands gemäß §2 Abs. 1-2-3 Hess. Fischereigesetz auch funktioniert.
Die neuerdings von bestimmten Vertretern der Ornithologie in Umlauf gebrachten Verharmlosungen über Kormorane sind nur kopfschüttelnd zur Kenntnis zu nehmen. In entsprechenden Veröffentlichungen werden schon impertinent zu beurteilende Behauptungen dargelegt.
Beispielsweise Fischereiberechtigte würden geschossene Kormorane öffnen, Forellen und Äschen hineinlegen, Bilder anfertigen um zu beweisen, dass diese Fische gefressen werden, was von den Kormoranschützern geleugnet wird.
Bei uns gibt es zu etwa 80% nur Äschen und Forellen, insbesondere die Äschenbestände sind fast erloschen. Kormorane fallen in unsere Gewässer ein um diese Arten zu fressen, Die Vögel kommen nicht um in der Sinn zu baden.

Der Kormoran ist eine invasive Vogelart, die es im Sinngrund niemals gegeben hat.

Über die Veröffentlichung Natura 200 praktisch in Hessen, herausgegeben von Ihrer Behörde, haben Sie unsere Bemühungen um die künstliche Äschenvermehrung gewürdigt. Hierüber fühlen wir uns geehrt, herzlichen Dank.

Auch damit diese Erfolgsgeschichte weiterhin Bestand hat, unsere Bitte um Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen
für die ARGE-Sinntal

Alfred Schmidt


ARGE Sinntal

23.07.2009

Maßnahmen gegen Kormoranfraß zum Schutz heimischer bzw. geschützter Fischarten in der Sinn, Ihr Schreiben vom 02.Juli 2009

Sehr geehrte Frau Staatsministerin Lautenschläger,

vielen Dank für Ihr o.a. Schreiben mit dem Sie uns Ihre Einschätzung zur Kormoransituation darlegen.

Mittlerweile ist im EU-Parlament eine Beschlussfassung für ein europäisches Kormoran-Management erfolgt und zur Umsetzung an die EU-Kommission weitergeleitet worden. Diese wiederum lehnte bemerkenswerter Weise mit bürokratischen Begründungen endgültig ab, verwies ihrerseits auf die Mitgliedsstaaten und forderte diese zu entsprechenden Maßnahmen auf.

Somit wird es keinen europäischen Managementplan geben.

Maßnahmen sind somit im Rahmen Ihrer Kompetenz, zur Verhinderung der fortgeschrittenen Ausrottung heimischer, bzw. geschützter Fischarten, wünschenswert und auch dringend gefordert.
Die bisherigen Genehmigungsverfahren sind bürokratisch derart überfrachtet, dass man nur mit hohem Aufwand, viel Geduld und großer Sachkenntnis, erfolgreich für eine Sache die uns Alle betrifft, Minimales erreichen kann. Diese Komplexität belastet sicherlich auch die Behörden.
Naturschutz kann nur funktionieren, wenn nicht primär der Schutzstatus des Kormorans im Vordergrund steht, und dafür unsere heimischen Fischarten benachteiligt sind. Genau das empfinden wir und viele andere Kollegen die mit großem Aufwand und mit viel privatem Geld die Fischbestände aufbauen, wieder einbürgern und erhalten.
Wir nehmen dankbar zur Kenntnis, dass Sie unseren Pachtstrecken aufgrund der einzigen intakten Äschenregion in Südhessen besondere Bedeutung zumessen.
Diese Tatsache begründet sich hauptsächlich auch darin, dass wir auf Grund der negativen Entwicklung bis 2002 durch Kormoranfraß, mit einem Äschen-Projekt (liegt Ihnen vor) mit hohem manuellen, administrativen und finanziellen Aufwand diese heimische Äschenpopulation bzw. die genetische Ressource sichergestellt haben.
Unser privater Kostenanteil betrug bisher ca. 8 000,00 EU. Dankenswerter Weise hat Herr Dr. Köhler von der OF-Behörde den gleichen Beitrag geleistet.
Zusätzlich haben wir weitere Investitionen aus privater Hand für Wiederansiedelung von regionstypischen Kleinfischen in mindestens gleichem Umfang getätigt. Für betreffende Fischarten besteht grundsätzliches Entnahmeverbot.
Auch aus diesem Grunde haben wir um Kostenbeteiligung von ca. 23.000.00 EU gebeten, die im Rahmen der bereits dargelegten ausführlichen Begründungen beantragt wurde.
Es könnten die belegten Schäden im Rahmen einer länger angelegten, konzertierten Maßnahme von Ministerium, Obere Naturschutzbehörde, Obere Fischereibehörde und mit unserer Beteiligung, aussagefähig überprüft und ausgewertet werden. Behördlich bestätigte Ergebnisse würden drastisch die Realität dokumentieren.
Wir Gewässerpächter haben nach 20 Jahren Kormorandiskussion natürlich den Eindruck, dass auf dem Altar von falsch verstandenem ornithologischem Artenschutz weiterhin die von uns teuer bezahlten Fische geopfert werden.
Zu Ihrem Hinweis auf die EU-Wasserrahmenrichtlinie bestätigen wir gerne, dass nach langer gründlicher Vorarbeit in diesen Tagen in Altengronau eine Fischaufstiegshilfe gebaut wurde, die sicherlich als Meilenstein in der Verbesserung gewässerökologischer Erfordernisse einzuschätzen ist.
Hier bedanken wir uns ausdrücklich für die Federführung, und den hohen biologischen und technischen Standard der Ausführung, bei Herrn Andreas Herz vom Staatlichen Umweltamt Frankfurt.

Gerne nehmen wir auch zur Kenntnis, dass Sie unserem Engagement zum Schutz der Gewässer hohe Anerkennung zum Ausdruck gebracht haben und uns weiterhin unterstützen wollen.

Ihrer geschätzten Stellungsnahme sehen wir gerne entgegen und hoffen ,dass unsere Anregung zu einer gemeinsamen Erkenntnisfindung Ihre Aufmerksamkeit findet.

Mit freundlichen Grüßen

für die ARGE-Sinntal

(Alfred Schmidt)


Regierungspräsidium Darmstadt

15.07.2009





Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

02.07.2009



ARGE Sinntal

27.05.2009

Kormoranproblematik
Unsere Anträge an die ONB beim R:P: Darmstadt

Sehr geehrte Frau Ministerin Lautenschläger,

wir erlauben uns mit beigefügter Anlage Sie über unser Problem zu informieren.
Eine bisher unbewältigte Entwicklung hat unsere Bemühungen im Bereich Artenschutz und Wiederansiedelung ausgerotteter Fischarten, größtenteils gegen die Wand laufen lassen. Unsere Maßnahmen und Zielsetzungen sowie die Fakten sind in der Anlage dargelegt. Der Kormoran ist kein einheimischer Vogel, er hat zu großen Verlusten gefährdeter heimischer Fischarten hauptverantwortlich beigetragen. Wir bitten um Ihre Unterstützung, diese unglückliche Entwicklung in artenschutzgerechte Bahnen zu lenken.

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen

für die ARGE Sinntal

Alfred Schmidt


ARGE Sinntal

21.05.2009

Änderungsbescheid zu Maßnahmen der Kormoranvergrämung vom 17.10.2007 Antrag auf Ergänzung des Bescheids

Antrag zur Kostenübernahme des Neuaufbaus der Forellen- und Äschenpopulation in der Sinn aufgrund des Zusammenbruchs durch Kormoranfrass.

Sehr geehrte Frau Augustin,

die Situation in den ersten 4 Monaten 2009 entspricht folgender Darlegung:

Kormoraneinfälle zum Ende Januar 50 bis 100 Kormorane. Vorher vereinzelt. Im Februar teilweise Verlagerung der Einflüge, wegen Eisbildung in die Nähe der bewohnten Gebiete in den Ortsbereich, wo sie trotz Störung- und Vertreibungsversuche der Anwohner und lebhaftem Verkehrsaufkommen an der Fischfauna ein unglaubliches Gemetzel veranstalteten.

Betroffen haupsächlich der Staubereich der mittig eisfrei war und der Triebwerksobergraben. Der Staubereich liegt an der Landstraße ,der Graben im Wohngebiet.

Im Triebwerksuntergraben, direkt neben den Häusern sprangen Fische in panik auf die Randeisbildung und verendeten. Anwohner berichteten von bis zu 50 Vögeln im Ortsbereich. Abwärts des alten Gerhäuser Wehres von weiteren Kormoranen über 50 Stück, die ohne Scheu ein Massaker anrichteten. Im Ortsbereich und in Richtung Bad Brückenau und neben der Landstraße kann wegen der Gefährdung keine letale Vergrämung stattfinden.

Diese Abschnitte haben eine Länge von 1.800 m zuzüglich 1 200 m der 4 Triebwerksgräben. Im Monat März bis Ende April war die Haupteinfallzeit der Kormorane im NSG. Das Gemetzel vernichtete die Fischbestände, fast vollständig.

Hierzu beachten Sie bitte die beigefügten aktuellen Bestandserhebungen und den Vergleich mit den zurückliegenden Jahren, in denen bereits erhebliche Schädigungen entstanden sind und schon vor 10 Jahren nicht mehr der hier möglichen Fischbiomasse entsprach.

Mehr hierzu weiter unten.
Um dem Gemetzel der Kormorane Einhalt zu gebieten sind die derzeitigen Rahmenbedingungen nicht geeignet und vollkommen unzureichend. Hier hat die Entwicklung der Kormoranbestände die Vergrämungsmöglichkeiten längst ad Absurdum bestätigt. Den riesigen einfallenden Vogelschwärmen Einhalt zu gebieten, ist nicht mehr durch Abschuss alleine zu begegnen. Auf den von den Kormoranen bevorzugten Bäumen saßen manchmal bis zu 100 Vögel, wird einer Abgeschossen, steigen die Anderen auf und lassen sich woanders für ihr grausiges Handwerk nieder.
Der seit vielen Jahren steigenden Anzahl der hier nicht heimischen Vögel wird unserer Meinung nach nicht in entsprechender Weise begegnet.
Es wurde erfasst, gezählt, berechnet, hochgerechnet, ja sogar behauptet der Kormoran frisst keinen Fisch oder nur kranke. Von ideologisch geprägten querköpfigen Interessenvertretern, mit mächtiger Lobby und weiteren Bedenkenträgern wurde dementiert, abgestritten und Fischereirechtsinhaber mit Abschusserlaubnis als Vogelmörder bezeichnet.

Wir stehen bei solchen Zuständen vor unlösbaren Aufgaben. Wiederansiedelungsmaßnahmen mit hohem finanziellem Aufwand, verkommen zur Futterbeschaffung für Kormorane, dadurch erhöhen sich die Vogelbestände noch mehr. Wer es noch nicht wahrgenommen hat, im Sinngrund (Unterfranken) werden Fischrechte verkauft, desgleichen Teichanlagen. Der Bayerische Landtag hat reagiert, siehe Anlage.

Entwicklung der Fischbestände im Naturschutzgebiet von Km 33.5 bis Km 35 Hessische Sinn vor dem Hintergrund zunehmender Kormoranproblematik Gemarkung Altengronau

Die Ergebnisse durch unsere Elektro-Befischungen in den letzten 6 Jahren am 21.09.2002 / 16.06.2004 / 20.09.06 / 09.u. 13. 05 2009, erfasst.
Die Resultate der letzten Erfassung sind für uns als große Katastrophe wie eine Bombe eingeschlagen. Ein ökologischer Super Gau.
Unser finanzieller und hoher administrativer Aufwand war für die Katz oder den Vogel, für eines der besten Gewässer in Hessen ein Rückschlag von ungeahnter Tragweite.
Hauptsächlich das Projekt „ Künstliche Äschenvermehrung “ in der Hessischen Sinn, in aufwändiger Klein- und Forschungsarbeit zum Erfolg geführt, ist hier betroffen.

Die Artenentwicklung im Naturschutzgebiet differenziert betrachtet:
Dieser Region entsprechend vorrangig Bachforellen und Äschen.
Bachforellen Veränderung von 1028 Stück in 2002 auf jetzt 186.
Die aus dem Erfassungsprotokoll zu entnehmenden Forellengrößen sind nicht geeignet wegen der geringen Anzahl adulter Tiere, die Fortpflanzung zu garantieren. Reproduktion höchst unwahrscheinlich.

Der Bachforellenverlust beträgt 81.9 % Resultat Fortpflanzungskette stark bedroht.

Äschen Veränderung von 188 auf 11 kleine Fische ( in 2002 schon dezimierter Bestand. )
Die gesunde Alterspyramide legt eine Anzahl von über 1 000 Äschen in diesen Bereich, Länge 1.5 Km als Normalität zu Grunde.

Die Äsche bevorzugt das offene Fließwasser, beispielsweise Kiesrollen und Kiesbänke. mit anschließenden Pools. Fatal ist, dass genau in der stärksten Kormoran-Einflugzeitzeit das Laichverhalten einsetzt, die Äschen weitestgehend ihre Scheu ablegen und somit der höchsten Gefährdung durch die Kormorane unterliegen.

Der Äschenverlust beträgt 94.0 % Resultat genetischer Bottleneck
Heute wäre diese heimische Äschenrasse als ausgerottet einzustufen, wenn durch unser Äschenprojekt keine Sicherstellung der genetischen Resourcen bei unserem Partner Lothar Keidel (Biosphärenreservat Rhön) erfolgt wäre.

Bitte widmen Sie den in der Anlage hierzu beigefügten Unterlagen besondere Aufmerksamkeit.

Antrag auf Ergänzung der Ausnahmegenehmigung vom 17.10.2007:

Wegen dringender Notwendigkeit der Schadensabwehr durch Kormorane, nach Einschätzung und wissenschaftlich belegter Begründung, bitten wir um die Erweiterung der Ausnahmegenehmigung vom 17.10.2007 auf folgende Punkte:

Ganzjährige letale Vergrämung für Jungvögel.
Verlängerung des Zeitfensters jeweils vom 01.August bis zum 30.April.
Abschussmöglichkeit an Schlafbäumen.
Aufhebung der Abschusszahlenbegrenzung.
Ganzjährige letale Vergrämungsmöglichkeit für nicht brütende Altvögel

Dies in Anlehnung an die Bayerische Regelung, (siehe Anlage) wir haben einen gemeinsamen Grenzverlauf von ca. 2 Km mit Unterfranken.
Antrag auf Kostenübernahme des Neuaufbaus der Forellen- und Äschenpopulationen, in der Sinn aufgrund des Zusammenbruchs durch Kormoranfrass.

Das Sinntal in Osthessen ist eine von vitaler Natürlichkeit geprägte uralte Kulturlandschaft mit reichem Artenspektrum seltener Pflanzen und Tiere.
Die Qualität der Fließgewässer ist auch durch die Nachkriegsentwicklung ausgezeichnet orientiert. Die Industrialisierung erfolgte nur sehr bescheiden. Nachteile im Gewässerhaushalt entstanden nur durch Gewässerverbauungen, diese Nachteile werden entsprechend der bereits erfolgten Planungen zur Renaturierung vorangetrieben.
Unsere Arbeitsgemeinschaft hat die hegerische Verantwortung für 7 Pachtstrecken übernommen, 6 davon zusammenhängend, Sinn und schmale Sinn. Zus. 11,5 Km. Zusätzlich den Schuppbach, 6 Km der für Angler wegen seinem schützenswerten Umfeld nicht genutzt wird.
Unsere Zielsetzung seit der Übernahme war, das Arteninventar der 60er Jahre wieder herzustellen. 6 ausgerottete Fischarten wurden mit einem Beitrag aus unserer Gemeinschaft von bisher über 15 000,00 EUR erfolgreich wieder eingebürgert.
Es handelt sich hier um Kleinfische, Elritzen, Gründlinge, Schmerlen,und Koppen, die zur Fischfauna dieser Gewässerregion gehören und früher vorhanden waren. Weiterhin um Barben und Nasen die aus dem Maineinzugsgebiet nachgezüchtet wurden. Diese Arten waren früher als Massen vorkommen bezeugt.
Das Räuber- Beuteverhältnis ist durch Kormorane aus den Fugen geraten, der ausgewogene Naturhaushalt zur Farce geworden.
Die Bedingungen der Fischerei orientieren sich an unseren Vorhaben. Barben, Nasen, Äschen und natürlich die Kleinfische dürfen seit 2002 nicht entnommen werden. Andere Fische nur sehr reduziert, und auf unsere Zielsetzungen ausgerichtet.
Mit unseren Mitteln ist ein Neuaufbau der Forellen und Äschenpopulationen, nicht zu bewältigen, auch bei uns sind die Zeiten des kleinen Geldes spürbar, deshalb beantragen wir die Kostenübernahme dieser Maßnahme.
Die Bestandskompensation laut Kostenvoranschlag beruht auf unseren Recherchen zur Bestandssituation die sich wie folgt darstellt:
Die Fischbiomasse errechnet sich nach Jens durchschnittlich auf über 600Kg/ha
Biologischer Gewässerzustand 1.49 in Hessen Ausnahmezustand !! In der Anlage ebenfalls beigefügt der Kostenvoranschlag der Forellenzucht Lothar Keidel . Die Fischzucht Keidel liefert Bachforellen in allerbester Qualität nach Biosphären Reservat Bedingungen. Der Gesamtbetrag für den Populationsaufbau EUR 23 579.10.

Herr Keidel hat mit uns das im In- und Ausland anerkannte Äschenprojekt getragen und zum Erfolg geführt. Diese Äschen sind die einzigen heimischen Tiere aus dem Maineinzugsgebiet die durch diese Erfahrungen nachgezüchtet werden können.
Sie haben bisher zur Bestandssicherungen in Hessen und in anderen Bundesländern einen erheblichen Beitrag geleistet.
Unseren Überlegungen nach sollten die Besatzfische in 2009 und 2010 je zur Hälfte in die Sinn gebracht werden, auch um die weitere Kormoran Entwicklung im Auge zu behalten. Durch Verdriftungen werden auch anschließende Gewässerstrecken profitieren, und das Vacuum teilweise auffüllen.
Wir bitten um baldige, wohlwollende Bescheide über Ihre Mitwirkung zu dieser großen Problematik zum Wohle unseres Naturhaushalts im schönen Sinngrund.
Die nachfolgend aufgeführten Anlagen empfehlen wir Ihrer besonderen Beachtung.

Fallstudie Enns/ Steiermark
G. Zauner 1999 Publikationsreihe der Universität Wien
Wissenschaftliche Studie, Ergebnis Verluste über 94%, Äschen 97%.

Fallbeispiel Ahr Rheinland Pfalz
Schwevers & Adam
Überzeugende wissenschaftliche Studie der nur durch Kormorane erklärbaren Verluste von 74% der Fischbiomasse .

Projekt Künstliche Äschenvermehrung in der Hessischen und der schmalen Sinn
Arge-Sinntal A.Schmidt / L.Keidel Biosphären-Reservat Rhön / Mit Unterstützung durch R. P. Dr. Christian Köhler Obere Fischereibehörde.

Entwicklung der Fischbestände von Km 33.5 bis 35.0 seit 2002 in der. Hessischen Sinn vor dem Hintergrund zunehmender Kormoranproblematik.
Datum der Bestandsaufnahme mit den erfassten Fischarten, erfolgten Besatzmaßnahmen insbesondere der vorher ausgerotteten Kleinfischarten.
Erstellt A.Schmidt Mai 2009.

Weiterhin „Die Fische unserer Gewässer“ und ein Auszug aus der Top. Karte 5723, Gewässer gelb gekennzeichnet.

Beschluss Bayerischer Landtag vom 07.05.2009
Dringlichkeitsantrag vom 06.05.2009

Für Ihre Bemühung und Aufmerksamkeit gegenüber unserem Anliegen danken wir recht herzlich.

Mit freundlichen Grüßen
für die ARGE Sinntal

(Alfred Schmidt),


Hier noch einige Bilder der Schäden, die von Kormoranen angerichtet wurden:

Ein Kormoran aus dem Sinngrund. Bei 140 cm Spannweite wiegt er fast 3 kg.